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   OLG Oldenburg, 04.03.1997 - 5 U 163/96   

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https://dejure.org/1997,4546
OLG Oldenburg, 04.03.1997 - 5 U 163/96 (https://dejure.org/1997,4546)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.03.1997 - 5 U 163/96 (https://dejure.org/1997,4546)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. März 1997 - 5 U 163/96 (https://dejure.org/1997,4546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 652 BGB; § 653 Abs. 1 BGB
    Maklerprovision für den Verkauf eines Hauses ; Zustandekommen eines Maklervertrages; Für eine Provisionsverpflichtung erforderliche Maklertätigkeit ; Gegenstand des Maklernachweises ; Nachweis der Möglichkeit eines Vertragsschlusses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Keine Provision bei Nichtverschaffung eines Besichtigungstermins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maklerprovision für den Verkauf eines Hauses ; Zustandekommen eines Maklervertrages; Für eine Provisionsverpflichtung erforderliche Maklertätigkeit ; Gegenstand des Maklernachweises ; Nachweis der Möglichkeit eines Vertragsschlusses

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklertätigkeit, provisionsbegründende Nachweistätigkeit, Umgehung des Courtageanspruchs, Darlegungs- und Beweislast, Treuepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652
    Voraussetzungen einer provisionsbegründenden Nachweistätigkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 887
  • MDR 1997, 728
  • VersR 1999, 360
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.03.1997 - 5 U 163/96
    Keine Provisionspflicht entsteht hingegen, wenn das Bemühen des Maklers sich lediglich als in irgendeiner Weise für den Abschluß des Hauptvertrages adäquat ursächlich darstellt, die Gelegenheit, die Gegenstand des Nachweises und des Lohnversprechens war, von dem Kunden also nicht ausgenutzt worden ist, so daß sich auch die Frage nicht stellt, ob zwischen der Maklertätigkeit und der neuen, nicht vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit ein Kausalzusammenhang besteht (vgl. BGH VersR 1991, 774).

    Insoweit kommt es nicht auf die Einstellung der Erwerber, sondern die der Verkäufer an (vgl. BGH VersR 1991, 774, 775) [BGH 20.03.1991 - IV ZR 93/90] .

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.03.1997 - 5 U 163/96
    Ein auf diese Weise geschlossener Maklervertrag (vgl. BGHZ 95, 393, 397) [BGH 25.09.1985 - IVa ZR 22/84] löst hier jedoch keine Provisionsverpflichtung der Beklagten aus, weil die Klägerin keine dafür ausreichende Maklertätigkeit entfaltet hat.
  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.03.1997 - 5 U 163/96
    Gegenstand des Maklernachweises ist nicht ein bestimmtes Objekt, sondern die Möglichkeit über dieses Objekt einen Vertrag abzuschließen (vgl. BGH VersR 1988, 734; 1988, 1040).
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